Geschäftsbedingungen

Eine vom Gast veranlasste und vom Hotel angenommene Zimmerbuchung begründet zwischen den Vertragspartnern den sogenannten Gastaufnahmevertrag.
Die Vertragspartner sind Duus Hotel, Inhaberin Britta Asbahr e.K. und der Kunde.

Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist, gleichgültig ob mündlich oder schriftlich oder per Mail.
Die Bestätigung erfolgt schriftlich, per Email oder automatisierter Email bei Onlinebuchungen.

Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen zu zahlen.
Die Zahlung des Hotelaufenthaltes kann im voraus per Überweisung erfolgen oder der Gast zahlt vor Ort spätestens einen Tag vor Abreise in Bar oder
mit EC/Kreditkarte.

Rücktritt des Gastes
Sofern der Gast innerhalb einer Frist von 35 Tagen vor der Anreise vom Vertrag zurücktritt und das Hotel dies bestätigt, werden keine Stornogebühren berechnet. Tritt der Gast nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurück, so ist er verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Wenn das Hotel die gebuchten Zimmer nicht anderweitig vermieten konnte, betragen die Kosten im Falle einer Stornierung 80 % und bei Nichtanreise und frühzeitiger Abreise 90 % des Zimmerpreises bei Übernachtung mit Frühstück. Im Apartment und der Ferienwohnung 90 % bei Stornierung, Nichtanreise und frühzeitiger Abreise.

Rücktritt des Hotels
Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht auf Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

Haftung des Hotels
Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.